Formulare und Downloads:

  • Grundlage unserer Wasserlieferung und sonstigen Dienstleistungen sind die Wasserleitungsordnung, sowie die Beitrags- und Gebührenordnung.

  • Pflicht zur Eintragung in ein Installateuerverzeichnis für ausführende Unternehmen im Bereich Gas Wasser.

"Gemäß der NDAV § 13 Abs. 2 und der AVBWasserV § 12 Abs. 2 dürfen Arbeiten, außer durch den Gas-Netzbetreiber (NB) bzw. das Wasserversorgungsunternehmen (WVU), nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines NB bzw. WVU eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Im Interesse des Anschlussnehmers darf der NB bzw. das WVU eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Die Eintragung darf außer in ein eigenes Installateurverzeichnis auch in ein gemeinsam geführtes Verzeichnis mehrerer NB bzw. WVU oder von den NB/WVU beauftragten Unternehmen/Organisationen erfolgen." (Quelle: Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen April 2023 des DVGW, Fachverband SHK Bayern und VFEW) 
>>> Merkblatt (dvgw.de)

"Die schriftliche Grundlage für die Eintragungspraxis sind die „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom 1. November 2021“. Herausgegeben vom Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V. (BGW), heute Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in Abstimmung mit dem Bundesindustrieverband Heizung-, Klima-, Sanitärtechnik/Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BHKS) und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), unter Mitwirkung des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)."

Als Installateurunternehmen können Sie bei uns eine Eintragung oder eine Gasteintragung schriftlich per Mail beantragen. Sie erhalten dann die Antragsunterlagen von uns zugeschickt.

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