Wir informieren:

Uranbelastung im Trinkwasser:

Seit dem 1. November 2011 ist Uran in der Anlage 2 Teil I lfd. Nr. 15 in der Trinkwasserverordnung mit einem Grenzwert von 10 µg/l (0,01 mg/l) enthalten. Uran gelangt aus uranhaltigen Gesteinen und Sedimenten in das Grundwasser. Der Grenzwert basiert auf dem bereits 2004 vom Umweltbundesamt festgelegten Leitwert von 0,01 mg/l /(10 µg/l). Er ist toxikologisch begründet und schützt alle Bevölkerungsgruppen einschließlich der Säuglinge vor möglichen Schädigungen und berücksichtigt die chemische Toxizität des Schwermetalls.

Probenahme 2020 durch Umweltberatung Manfred Weiß, Traunstein

Grenzwert   0,0100 mg/l
Brunnen Unterwallberg   0,0020 mg/l
Wallbergquelle   0,0023 mg/l

Interessante Links zum Thema Wasser:

www.wasser.de - Alles zum Thema Wasser

stmug.bayern.de - Seite des bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

www.azv-tegernsee.de - Zweckverband zur Abwasserbeseitigung am Tegernsee